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Anwältin Melanie Füllborn aus Sachsenheim verhilft Familien zum Kita-Platz: „Wer sich wehrt, hat Glück“ – Ludwigsburg – Bietigheimer Zeitung
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Anwältin Melanie Füllborn aus Sachsenheim verhilft Familien zum Kita-Platz „Wer sich wehrt, hat Glück“
Von Mathias Schmid 14.06.2021 – 11:30 Uhr

Anwältin Melanie Füllborn vertritt Eltern, die ihren Kita-Platz einklagen wollen. Doch so weit kommt es eigentlich nie, sagt sie. Kommunen wollen Klagen vermeiden.

Die Kommunen hinken bei der Schaffung von ausreichend Kita-Plätzen hinterher. 166 Kinder auf der Warteliste meldete die Stadt Bietigheim-Bissingen im April. Dabei besteht ein Anspruch auf einen Kita-Platz, Eltern können diesen einklagen. Doch das ist meist nicht nötig, sagt Rechtsanwältin und Kommunalpolitikerin Melanie Füllborn aus Sachsenheim, die bereits zahlreichen Eltern zu einem Kita-Platz für die Kinder verholfen hat.

Wie kam es dazu, dass Sie sich einen Namen als Spezialistin für Kita-Plätze gemacht haben?

Melanie Füllborn: Ich bin Fachanwältin für Sozialrecht und so auf den Umgang mit Behörden spezialisiert. Dazu zählt auch die Durchsetzung von Kita-Plätzen. Aber ich muss dazu sagen: Ich habe nie einen Platz tatsächlich einklagen müssen. Weder gegen die Stadt Stuttgart noch gegen Kommunen im Rems-Murr-Kreis oder in Bietigheim-Bissingen. Es ist immer gelungen, die Kinder im Wunschkindergarten unterzubekommen.

Noch kein einziger Prozess, wie kann das sein?

Ich habe das Gefühl, die Kommunen wollen unbedingt einen Prozess vermeiden, um zu verhindern, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, auf den sich Eltern berufen könnten. Deshalb bin ich da mittlerweile sehr zuversichtlich, hier zu einer Lösung für die Eltern zu kommen.

Wie gehen Sie vor?

Einige Mandanten hätten theoretisch die Möglichkeit, noch länger in Erziehungszeit zu bleiben. Aber sie hätten dadurch Einnahmenausfälle. Dann kündige ich den Kommunen an, diese Lohnausfälle als Schadensersatz geltend zu machen. Da geht es um richtig viel Geld, weshalb die Kommunen dann oft direkt einlenken. Oft weise ich auch einfach darauf hin, dass die Familie schon lange auf der Warteliste steht, oder auf sonstige Besonderheiten wie Geschwisterkinder, Pflegebedürftigkeit des Kindes.

Und dann kommt einfach die Nachricht, dass ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht?

Eigentlich schon. Manchmal kommt erst noch ein Schreiben, dass es trotzdem keinen Platz gibt. Kurz darauf kommt dann aber doch eine Zusage, vielleicht nicht ganz zum gewünschten Termin, aber immerhin. Aus diesem Grunde wird es nicht notwendig, in das Klageverfahren zu gehen.

An welchem Punkt sind die Eltern, die zu Ihnen kommen?

Die meisten haben bereits eine Odyssee hinter sich: Sie haben schon Widerspruch eingelegt und versucht, mit der Verwaltung in Kontakt zu treten, oft auch schon beim Tagesmütterverein des Kreises angerufen. Eine Familie war sogar so verzweifelt, dass sie die Großeltern aus China hergeholt hat, weil nichts passiert ist. Die Leute kommen zu mir, wenn sie nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll.

Wie kann es so weit kommen?

Ich habe festgestellt, dass das Thema von den Kommunen von Anfang an schlecht behandelt wird. Die Mandanten melden ihre Kinder für einen Kita-Platz an, viele direkt nach der Geburt. Eigentlich haben die Kommunen dann genügend Zeit, zu planen. Aber schlussendlich bekommen die Mandanten, meistens wenige Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin, eine Absage. Gleichzeitig weisen die Kommunen darauf hin, dass diese Absage kein Bescheid sei. Aber das ist völlig falsch. In der Tat liegt ein konkreter Antrag von Eltern vor und mit der Ablehnung eine Entscheidung der Behörde und somit ein Bescheid. Gegen diesen besteht das Rechtsmittel des Widerspruchs.

Wieso tut die Verwaltung das?

Das ist Absicht. Denn gegen einen Bescheid besteht das Rechtsmittel des Widerspruchs. Der geht anschließend an die nächste Behörde, sprich das Regierungspräsidium. Dieses müsste einen Widerspruchbescheid erlassen und würde vermutlich feststellen: Die Kommune muss diesen Platz schaffen. Das Regierungspräsidium würde somit den Bescheid der Kommune aufheben. Nur bei einer negativen Entscheidung des Regierungspräsidiums besteht die Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Hier spätestens kommt es zu einer für die Eltern positiven Entscheidung.

Geht der Plan der Kommunen auf?

Ich denke ja. Viele Leute akzeptieren das oder sind verunsichert und wehren sich nicht. Aber es werden immer mehr, die sich wehren, weil sie den Platz auch dringend brauchen.

Werden den Eltern Alternativen angeboten?

Einige verweisen auf andere Kommunen. Bietigheim hat beispielsweise Eltern mitgeteilt: „Wir selbst haben keinen Platz, aber du könntest doch nach Sachsenheim oder Ingersheim.“ Erstens hat Sachsenheim beispielsweise selbst zu wenig Plätze, außer vielleicht in Ochsenbach oder Häfnerhaslach. Andererseits ist ein solcher Verweis für Bietigheimer Eltern völlig unzumutbar. Dann verweisen die Kommunen auch gerne auf das Landratsamt und die Kindertagesmütter. Das Landratsamt schlägt dann eine Reihe von Tagesmüttern vor, aber die sind meist auch alle ausgebucht. Das wissen die Kommunen auch.

Warum bekommen die Kommunen das nicht gebacken?

Ich weiß das noch von meiner Zeit als Gemeinderätin in Sachsenheim. Die Kommunen kalkulieren zu knapp. Denn wenn es zu viele Plätze gibt, die nicht besetzt werden können, wird es unnötig teuer für die Kommune. Da wird mit heißer Nadel kalkuliert, deshalb kommt es zu einer Mangelwirtschaft. Aber das ist eigentlich nicht Sinn der Sache. Seit dem 1. August 2013 gilt auch ein flächendeckender Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung für jedes Kind zwischen einem und drei Jahren. Stehen keine Plätze zur Verfügung, haben die Eltern das Recht auf Kostenübernahme von alternativen Betreuungsmodellen. Diese Kosten will die Kommune vermeiden, indem sie den Eltern mitteilt, ihre Entscheidung sei kein rechtsmittelfähiger Bescheid.

Gibt es Schlupflöcher, sprich könnte eine klamme Kommune sagen: „Wir können uns nicht mehr Plätze leisten“?

Nein. Die Verantwortlichen müssen dann andere Möglichkeiten finden. Die Kinderbetreuung ist eine gesetzliche Aufgabe, die die Gemeinden vom Bund übernommen haben. Da besteht eine Verpflichtung. Aber man kann das natürlich so steuern, wie es nicht nur in Sachsenheim in der Vergangenheit passiert ist, dass man bei der Bedarfsermittlung die Zahlen nach unten drückt und erst später feststellt: Das reicht gar nicht. Vor allem, wenn die Erhebungen nur alle vier Jahre erfolgen. Aktuell hat Sachsenheim die Erhebung der Kita-Plätze beispielsweise reduziert auf alle zwei Jahre. Aber ich finde, selbst das ist zu wenig. Es sollte jedes Jahr eine Erhebung erfolgen.

Wieso?

Weil es dauert, Plätze zu schaffen. Es gibt viel zu viele Bauvorschriften. Wenn eine Kommune aktuell einen Kindergarten plant, dauert es zwei bis drei Jahre, bis er fertig ist. Das ist zu lange. Die neue Landesregierung will das zum Glück ändern.

Haben Sie auch Verständnis für die Kommunen?

Ja, es ist schon auch immer eine Abwägungssache. Vielleicht gibt es in fünf Jahren deutlich weniger Kinder. Dann werden teure Gebäude nicht mehr benötigt. Aber diese Abwägung darf nicht auf dem Rücken der Kinder und Eltern ausgetragen werden. Außerdem wird von den Kommunen viel zu wenig Hilfestellung angeboten. Sie könnten viel aktiver echte Alternativen aufweisen und direkter mit den Eltern kommunizieren. Aber meist werden diese alleine gelassen. Auch für Leute, die zuziehen, ist es oft unmöglich, zeitnah einen Platz zu bekommen. Für diese müssten eigentlich in jedem Kindergarten ein bis zwei Plätze freigehalten werden.

Aber irgendwie klingt es dennoch nach einem kalkulierten Spiel, wenn dann auf Drohen einer Anwältin plötzlich doch Plätze auftauchen?

Dieser Meinung bin ich auch. Die Kommunen wollen nicht, dass es zu Klageverfahren kommt. Die würden sie verlieren. Deshalb halten sie einige Plätze zurück. Die, die sich wehren, haben daher Glück, die anderen Pech.

Ab welchem Zeitpunkt würden Sie zu einem Anwalt raten?

Sollte eine Kommunikation mit der Behörde nicht möglich sein, ist es sinnvoll zu einem Rechtsanwalt zu gehen, oder auch bei dem ersten Ablehnungsschreiben.